Stegordnung

Die Steganlage im Rüdesheimer Hafen ist Eigentum des Rüdesheimer Yacht-Clubs und wird von den Clubmitgliedern und Gästen genutzt. Es ist selbstverständlich, dass das Verhalten jedes einzelnen Mitglieds auf der Anlage weder die Interessen der Clubgemein-schaft und der anderen Hafenbenutzer noch das Ansehen des Vereins stört oder gar schädigt.

Im Namen aller Clubmitglieder bitten wir folgende Stegordnung zu beachten:

1.Achten Sie auf das Schließen der Stegtüren beim Betreten oder Verlassen der Anlage.

2.Jedes Clubmitglied haftet persönlich für den Schlüssel der Schließanlage zum Clubeigentum.

3.Jeder Bootsführer achte darauf, beim An-und Ablegen zur Steganlage und im gesamten Hafengebiet Sog-und Wellenschlag zu vermeiden.

4.Jedes Mitglied mit Bootsliegeplatz ist verpflichtet, Schäden an dem von ihm genutzten Stegausleger unverzüglich dem Vorstand zu melden.

5.Ohne Genehmigung des Stegwarts ist es nicht erlaubt, an dem Steg und dessen Befesti-gungsanlagen sowie an den Auslegern Veränderungen und Montagen vorzunehmen. Jeder ist jedoch verpflichtet, Schäden, die durch Sturm, Unwetter, Havarie etc. entstanden sind, wenn möglich, notdürftig zu reparieren und umgehend den Stegwart oder ein anderes Vorstandsmitglied zu informieren.

6.Das Anbringen von Hebevorrichtungen, Gestellen, Abfenderungen etc. an der Steganlage und den Auslegern ist nur mit Zustimmung des Stegwarts und des Boxennachbarn möglich.

7.Die Hauptstege (Schlengel) sind von privaten Gegenständen und Hindernissen freizuhalten

8.Alle Arbeitseinsätze an der schwimmenden Anlage und für sonstige Verpflichtungen des Clubs werden vom Vorstand organisiert und eingeteilt.

9.Alle Abfälle sind in den Müllcontainer zu entsorgen, auch die, welche auf dem Clubschiff „Dorotea“ anfallen.

10.Der Trinkwasser-und Stromverbrauch ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

11.Bei längerer Stromentnahme ist ein Zwischenzähler anzubringen. Der Verbrauch ist jeweils am 1. April und am 1. November abzulesen und in die Abrechnungsliste am „Schwarzen Brett“ einzutragen.

12.Bitte kein Trinkwasser zum Bootwaschen verwenden!

13.Aus Gründen des Umweltschutzes ist es grundsätzlich -auch nach dem Strafgesetz -verboten, Schadstoffe in Gewässer einzubringen.

14.Treibstoff oder Öl auf der Steganlage abzustellen kann zur Gewässerverunreinigung führen und istdaher verboten.

15.Aus gleichem Grund ist eine automatische Bilgenpumpe im Hafen außer Betrieb zu setzen.

16.Bordtoiletten dürfen im Hafen nicht benutzt werden.

17.Auf der Steganlage und auf dem Clubschiff „Dorotea“ sind Hunde an der Leine führen!

18.Das Betreten desClubschiffes „Dorotea“ ist in angemessener Bekleidungerwünscht!

19.Das Jollenfloß am Kopf des Mittelschlengels wird ausschließlich für die Jugendausbildung genutzt. Das Ablegen von Beibooten oder sonstigen Gegenständen ist nicht erlaubt.

Genehmigt auf der Jahreshauptversammlung am 15. März 2019

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