Wassersport und Naturschutz im Rheingau

Informationen für die Sportschifffahrt
Ausgabe 2003
Zusatzinformationen für die Fahrt bei Hochwasser
Ergänzung für die Eltviller (Königsklinger) Aue
Neuer Ansprechpartner für den Angelsport

Wassersportler sind aktive Naturschützer
Gerade in den Naturschutzgebieten des Rheingaus gilt dieser Grundsatz schon seit langen Jahren, findet sich hier doch eines der schönsten Reviere. Durch ihr vorbildhaftes Verhalten im Umgang mit Boot und Natur tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, das hiesige Wassersport-Revier im Einklang mit den Natur- und Umweltschutzverordnungen zu erhalten.

Da es sicherlich nicht immer einfach ist, den Überblick über einschlägige Rechtsvorschriften zu behalten, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein paar wesentliche Fragen beantworten und Tipps mit in die Wassersport-Saison geben, um Ihnen den Umgang mit den Vorschriften zu erleichtern.

Ihre Wasserschutzpolizei wünscht Ihnen eine sonnige Saison 2003

Mariannenaue – Was Sie wissen sollten
Angenehmen Aufenthalt, aber nicht auf der Insel!
Erlaubt ist nur das Betreten und der Aufenthalt auf den Leitwerken, und die gelben Tonnen begrenzen nicht nur die Wasserfläche für die Sportboote, sondern auch den Betretungsbereich auf den Leitwerken. Nicht jeder weiß es, helfen auch Sie den Unwissenden!
Das Leitwerk um die Insel ist kein Campingplatz. Weder gerne gesehen noch geduldet werden Party-Pavillons und Zelte, die zum Übernachten oder zum Wetterschutz aufgestellt werden. Sonnenschirme bieten ausreichend Schutz vor Sonne und Regen, und der wahre Sportschiffer nächtigt auf seinem Boot.

Auch ein Bordhund braucht Auslauf, aber…
… bedenken Sie den natürlichen Jagdinstinkt ihres Hundes! Soll das Haustier am Wassersport-Vergnügen teilhaben, gehört die Hundeleine mit an Bord. Ohne Leine kein Landgang!

Lagerfeuer-Romantik? Nein! Offenes Feuer ist nicht erlaubt!
Gaskocher oder ein standfester Grill dämmen die Brandgefahr und werden geduldet. Missbrauchen sie diese Duldung nicht und gehen sie sorgsam und verantwortungsbewusst mit dem Grillfeuer um. Die Kohle wird natürlich zu Hause entsorgt!

In der Ruhe liegt die Kraft

Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack, gesungen schon gar nicht! Geniessen Sie die Ruhe und gewähren Sie auch den Anderen die erholsame Geräuschkulisse der puren Natur.
Anlanden, Ankern und Motor aus, nicht nur des teuren Sprits wegen! Höchstens 6 km/h im Stillwasserbereich sind im übrigen nicht nur äusserst entspannend, sondern auch Vorschrift!

Zum Sport: Baden und Wasserki
Gegen ein erfrischendes Bad ist nichts einzuwenden, sofern es nicht in einen Leistungswettkampf unter Missachtung der gelben Sperrtonnen ausartet, denn diese gelten auch für Badende!

Wer es sportlich liebt, dem stehen im linksrheinischen Stromarm, der „Grossen Gieß“ zwei Wasserskistrecken zur Verfügung:

Von Rheinkm 515,900 bis 517,500 unterhalb der Insel.
Von Rheinkm 512,500 bis 513,500 oberhalb der Insel.

Diese Strecken sind übrigens am linken Ufer mit blauen Schildern samt Richtungspfeil gekennzeichnet. Achten Sie auf die Beschilderung, zwischen den Strecken hat der Wasserski-Sportler mit im Boot zu sitzen!

Angeln – Das zweischneidige Schwert
Galt lange Zeit der Grundsatz „Kein Angelsport in Naturschutzgebieten“, so gibt es heute in den einzelnen Verordnungen zu den durch Gesetz geschützten Bereichen auch Ausnahmeregelungen.
So ist zum Beispiel das Auswerfen der Angel im Stillwasserbereich der Mariannenaue erlaubt, nicht aber im Sperrbereich (ausgetonnt). Informationen erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde in Bad Schwalbach unter der Rufnummer 06124 – 510 420.

Eltviller Aue, Rüdesheimer Aue und Lorcher Werth
Die Stillwasserfläche rund um die Eltviller (Königsklinger) Aue darf ganzjährig genutzt werden. Allerdings ist das Anlanden und Betreten der Insel selbst, sowie das Festmachen, z.B. an Bäumen generell -wie überall in Naturschutzgebieten- verboten. Auch das Angeln ist nur im Zeitraum vom 1.9. bis 31.5. wasserseitig gestattet, und zwar ausschliesslich im Bereich von Rheinkm 511 bis 512,5.

Die Rüdesheimer Aue darf nur unterhalb der eigentlichen Insel, auf dem künstlichen Leitwerk betreten werden. Sollten Sie die nicht ganz einfache Anfahrt zum kleinen Sandstrand vor dem Leitwerk gemeistert haben, verhalten Sie sich im Prinzip so, wie Sie sich auch in der Mariannenaue verhalten: Kein Camping, kein offenes Feuer und denken Sie immer daran, dass Sie sich einem Naturschutzgebiet aufhalten und ihr Aufenthalt stark reglementiert und unter Vorbehalt geduldet wird.

Das Große (untere) Lorcher Werth darf ebenfalls zeitlich eingeschränkt durch den Lorcher Stromarm angefahren werden.

Die Fahrwasser-Verhältnisse sind, ähnlich wie vor der Rüdesheimer Aue, nicht einfach. Für alle genannten Bereiche gilt : DIE NATUR HAT VORRANG!

Das war es schon!

Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, steht einem erholsamen Ausflug in den Bereich der Rheingauer Inseln nichts im Wege. Bedenken Sie aber bitte, das die Rechtsprechung lediglich von „wassersportlichen Aktivitäten“ spricht, was das Betreten der Leitwerke und Inseln betrifft.

Jährliche Öffnungszeiten der Rheingauer Naturschutzgebiete für Wassersportler
Wasserflächen
Mariannenaue – Ausgetonnter Bereich: 01.04. bis 20.09.
Fulder- und Ilmenaue: 01.04. bis 14.10.
Rüdesheimer Aue – Fläche zwischen den Leitwerken: 01.04. bis 14.10.
Eltviller (Königsklinger) Aue – Stillwasserfläche um die Insel: ganzjährig

Inseln und Leitwerke
Mariannenaue – Längsleitwerke im Bereich der gelben Tonnen: 01.04. bis 20.09.
Rüdesheimer Aue – Unterer Bereich (km 525,96 – 526,85): 16.03. bis 31.10.
Lorcher Werth – Grosses Werth (km 539,00 – nordwestl. Ende): 01.04. bis 14.09.

Die Rheininseln bei Eltville, vor Winkel sowie die Fulder- & Ilmenaue sind verpachtet oder befinden sich in Privatbesitz und dürfen nicht, bzw. nur mit Genehmigung betreten werden.

Zur Insel Mariannenaue ist beim Stillliegen ein Abstand von mind. 40 Metern einzuhalten.

Die landseitigen Naturschutzgebiete „Erbacher Wäldchen“ und „Rheinwiesen“ zwischen Geisenheim und Winkel dürfen von Wasserseite aus nicht angefahren und betreten werden.

Wichtiges in Sachen Hochwasser
Auch Wassersportler sind von den Sondervorschriften der Schifffahrt bei Hochwasser betroffen:
– Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei HochWasserMarke I
– Fahrt möglichst im mittleren Drittel des Fahrwassers bei HWM I
– Vermeidung von schädlichem Sog und Wellenschlag bei HWM I
– Fahrt nur mit Betrieb eines lizensierten Schiffsfunk-Gerätes (Kanal 10) bei HWM I
– Verbot der Schifffahrt im Allgemeinen bei HWM II
Für den Rheingau gelten die Pegelstände in

Mainz (Gernsheim-Eltville) – HWM I 4,75m / HWM II 6,30m
Bingen (Eltville-Lorch) – HWM I 3,50m / HWM II 4.90m
Kaub (Lorch-Bad Salzig) – HWM I 4,60m / HMW II 6,40m

Bedenken Sie bei Ihren Fahrten: Durch Hochwasser verfälscht sich das Bild des Fahrwassers! Beachten Sie die ausgetonnte Fahrrinne und verlassen Sie diese nur mit guten Ortskenntnissen.

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Herausgeber

Hessische Wasserschutzpolizei – Wasserschutzpolizeistation Rüdesheim
Am Hafen – 65385 Rüdesheim
Tel: 06722 – 40360 Fax: 06722 – 403615

www.bpp-hessen.de

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