
Die Steganlage im Rüdesheimer Hafen ist Eigentum des Rüdesheimer Yacht-Clubs und wird von den Clubmitgliedern und Gästen genutzt. Es ist selbstverständlich, dass das Verhalten jedes einzelnen Mitglieds und Gastliegers im RYC auf der Anlage weder die Interessen der Clubgemeinschaft und der anderen Hafenbenutzer noch das Ansehen des Vereins stört oder gar schädigt.
Folgende Regeln unserer Stegordnung sind zu beachten:
- Achten Sie auf das Schließen der Stegtüren beim Betreten oder Verlassen der Anlage.
- Auf der Steganlage und auf dem Clubschiff „Dorotea“ sind Hunde an der Leine zu führen.
- Das Betreten des Clubschiffes „Dorotea“ ist in angemessener Bekleidung erwünscht.
- Die Hauptstege (Schlengel) sind von privaten Gegenständen und Hindernissen freizuhalten.
- Treibstoff oder Öl darf nicht auf der Steganlage abgestellt werden.
- Beim An- und Ablegen von der Steganlage und im gesamten Hafengebiet ist Sog- und Wellenschlag zu vermeiden sowie die maximal zulässige Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten.
- Ohne Genehmigung des Stegwarts ist es nicht erlaubt, an dem Steg und dessen Befestigungsanlagen sowie an den Auslegern Veränderungen und Montagen vorzunehmen. Anbringungen, z.B. von Hebevorrichtungen, Gestellen, Abfenderungen sind nur mit Zustimmung des Stegwarts und des Boxennachbarn erlaubt.
- Jeder ist verpflichtet, Schäden, die durch Sturm, Unwetter, Havarie etc. entstanden sind, wenn möglich, notdürftig zu reparieren und umgehend den Stegwart oder ein anderes Vorstandsmitglied zu informieren.
- Das Jollenfloß am Kopf des Mittelschlengels wird ausschließlich für die Jugendaus-bildung genutzt. Das Lagern von privaten Booten oder sonstigen Gegenständen ist dort nicht erlaubt.
- Bei längerer Stromentnahme ist ein Zwischenzähler anzubringen. Der Verbrauch ist jeweils am 1. April und am 1. November abzulesen und dem Schatzmeister zu melden.
- Für Motorboote mit offener Auspuffanlage (auch mit integrierter Umschaltanlage) werden an der Steganlage des RYC keine Liegeplätze vergeben.
- Liegeplätze für Jetski werden im RYC nicht angeboten. Auch das Anbringen der Jetski mit Hilfe von Trägern am Heck des eigenen Bootes ist nicht gestattet.
- Der Bootshalter bzw. die Bootshalterin ist verpflichtet, die Bilge frei von Öl und Treibstoffen zu halten. Öl- oder schadstoffhaltiges Wasser muss vorschriftsmäßig entsorgt werden. Das Abpumpen von ölhaltiger bzw. schadstoffhaltiger Flüssigkeit in das Gewässer ist strafrechtlich streng verboten.
- Die Benutzung und Entleerung von Bordtoiletten und das Entleeren von Fäkalientanks sind im Hafen streng verboten.
- Abfälle sind getrennt in die dafür vorgesehenen Müllcontainer auf dem Hafendamm zu entsorgen, auch solche Abfälle, die auf dem Clubschiff „Dorotea“ anfallen.
- Zum Bootwaschen ist kein Trinkwasser zu verwenden und auf abbaubare Reinigungsmittel ist zu achten.