Verantwortung für Umwelt und Natur: Ein zentrales Anliegen unseres Vereins
Umwelt- und Naturschutz ist uns ein wichtiges Anliegen Wassersport findet in der Natur statt. Ohne eine intakte Natur ist Wassersport nicht möglich und sinnlos. So ist es uns ein Herzensanliegen, für die Umwelt und die Erhaltung einer intakten Natur aktiv zu sein.
Als Wassersportler und Wassersportlerinnen sind wir uns zudem unserer gesellschaftlichen Verantwortung für den Natur- und Umweltschutz bewusst, stellt die Verantwortungsübernahme doch eine wesentliche Grundlage für die Akzeptanz des Wassersports, gerade auch des Motorbootsports, in der Bevölkerung dar. In der Ausübung des Wassersports verpflichten wir uns, auf eine stetige Verbesserung des Umweltschutzes in unserem Verein hinzuwirken.
Unser Ziel ist der schonende Umgang mit unserer natürlichen Lebensgrundlage. Der RYC setzt sich daher auch gemeinsam mit anderen Wassersport Treibenden aus der Region für die Förderung der Bildungsarbeit und zum Schutz sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt ein. Bedeutsam ist hierbei, einen Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen des Menschen in der Ausübung seiner Freizeitaktivitäten herbeizuführen. Natur und Mensch leben in Koexistenz. Der Mensch braucht die Natur und fühlt sich umgekehrt für dessen Erhalt mitverantwortlich.
Die Blaue Flagge im RYC und ihre Bedeutung
Die „Blaue Flagge“ wird seit 1987 in Europa in Zusammenarbeit mit der „Foundation for Environmental Education“ für jeweils ein Jahr verliehen. Mit dem Umweltsymbol der blauen Flagge wird den Wassersportlern und somit auch dem RYC e.V. die Möglichkeit gegeben, besondere Bemühungen zur Erhaltung der Umwelt unter Beweis zu stellen. Dabei müssen die Antragsteller jährlich belegen, dass Umweltmanagement, -informationen und -kommunikation Bestandteile der Vereinsarbeit sind. Die Kampagne wird durchgeführt für Sportboothäfen, Strände und Badestellen an Binnenseen.
Veranstalter ist in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. Die Prämierten und weitere Information sind direkt unter blaue Flagge zu finden.
Das besondere Engagement des RYC e.V. für den Umweltschutz zeigt sich insbesondere in der strengen Umweltordnung, zu der sich alle Mitglieder verpflichtet haben, dem besonders sensiblen Umgang der Mitglieder mit den umliegenden Naturschutzgebieten sowie den regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen rund um das Thema Umweltschutz.
RYC Umweltregeln und -maßnahmen

Wir verpflichten uns als Rüdesheimer Yacht Club e.V. zu einem sorgsamen Umgang mit unserer Umwelt. Entsprechend unserer Satzung setzen wir uns nachdrücklich für die Belange des ausgewogenen Natur- und Umweltschutzes ein. Dabei beachten wir, die Mitglieder, und unsere Gäste folgende Grundsätze:
- Die Liegeplätze, sowohl der Steg- und der Wasserbereich werden sauber und abfallfrei gehalten
- Die Entsorgungsmöglichkeiten werden vorschriftsgemäß und sorgfältig genutzt:
- Wertstoffe, wie Glas, Papier, Verpackungsabfall, Pfandflaschen und Restmüll werden von unseren Mitgliedern und Gästen in den jeweiligen Behältern getrennt entsorgt.
- Gerätebatterien z.B. aus Haushalts-, Telekommunikations- und vergleichbaren Geräten werden bei den Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften oder in den Geschäften abgegeben.
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie bspw. Altöle, Lösemittel, Fette, Lackreste, Farbschlämme und Kaltreiniger, Pinsel oder verunreinigte Putztücher werden eigenverantwortlich und ordnungsgemäß entsorgt. (Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften).
- Starterbatterien sind bepfandet und werden über die Händler der Verwertung zugeführt.
- Bordtoiletten mit direktem Auslass werden im Hafen nicht benutzt. Der Verein verfügt über eine schwimmende WC-Anlage (Klothilde), die von unseren Mitgliedern und Gästen zu nutzen ist.
- Fäkalientanks können an den öffentlichen Entsorgungsstationen abgesaugt (beispielsweise am Feuerwehrsteg im Schiersteiner Hafen).
- Das Ablassen von Bilgenwasser ist verboten. Ölhaltiges Bilgenwasser wird vom Bootseigner vorschriftsmäßig entsorgt. (Bilgenentöler 6 im Mainmündungsgebiet; Bilgenentölungsgesellschaft mbH· 47119 Duisburg, Telefon: 02 03 – 80 09 – 4 53 oder 4 54).
- Reparaturarbeiten, bei denen Schmutz ins Wasser gelangen kann (z.B. Schleifarbeiten ohne Auffangbeutel), werden am Steg nicht durchgeführt. Wartungsarbeiten (insb. Ölwechsel) werden mit äußerster Sorgfalt vorgenommen.
- Wir verwenden nur zulässige und genehmigte Unterwasseranstriche. Zuwiderhandlung können zum Verlust des Liegeplatzes führen.
- Wir gehen sorgfältig mit den Ressourcen um – der sparsame Umgang mit Trinkwasser ist selbstverständlich. Zum Reinigen der Boote wird kein Trinkwasser verwendet. Beim Reinigen der Boote achten wir darauf, dass keine Tenside und andere chemische Zusätze ins Wasser gelangen.
- In Auen oder Naturschutzgebieten vermeiden wir Lärm oder andere Umwelteinflüsse. Wir meiden den Kontakt zu Tieren und achten Naturschutzregeln – detailliertere Informationen sind in den Befahrungsregeln beschrieben.
- Bei der Beschaffung von Gütern (Vereinsausstattungen, Baumaterialien, Werkzeug, Hilfsmittel, Nutzgütern) ist ein wichtiges Auswahl Kriterium die Nachhaltigkeit.
Konkrete weitere Aktivitäten unseres Vereins im Sinne des Natur- und Umweltschutzes:
- Maulbeerbaumallee: wir forsten regelmäßig auf, pflegen Bäume und unsere Grünanlage.
Dabei beachten wir die Brut und Setzzeiten - Grünschnitt: jährliche Pflege, regelmäßiges Mähen des Hafendamms
- Regelmäßige Information der Mitglieder in Sachen Natur- und Umweltschutz.
- Umwelt- und Naturschutz als Querschnittsthema in allen Vorstandssitzungen und bei Entscheidungen
- Bildungsarbeit: Vermittlung einer Haltung für Nachhaltigkeit, Organisation von Seminaren
- Rhein Clean Up (jährlich)
Naturschutzgebiete
Rheinauen, Naturschutz und Wassersport im Rheingau
Innerhalb dieses Revieres finden sich im Rhein zahlreiche wunderschöne Auen, die zum Ankern und Baden einladen.

Zwischen Rüdesheim und Wiesbaden liegen die
- Rüdesheimer Aue
- Ilmenaue
- Fulderaue
- Mariannenaue
- Eltviller Aue/ Königsklinger Aue

Damit wir diese wunderschöne Natur weiter für den Wassersport erhalten können, verhalten wir uns rücksichtsvoll.
Für Bootsfahrer gelten in den Stillwasserbereichen und Uferzonen der Naturschutzgebiete folgende Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit 6 km/h.
- Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Leitwerke ist verboten! Es ist ein Mindestabstand von 15 Metern zu den Ufern einzuhalten.
- Es ist verboten zu lärmen.
- Im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ ist das Befahren der Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt.
- Im Naturschutzgebiet „Mariannen-Aue“ ist das Befahren der gekennzeichneten Stillwasserbereiche zwischen dem 21. September und 31. März untersagt. Details zu den Bestimmungen der einzelnen Schutzgebiete sind unter Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) abrufbar auf www.elwis.de.
Aus Respekt gegenüber der Natur sind die Regelungen unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind nicht nur mit erheblichen Bußgeldern belegt, sondern bei häufigerer Missachtung sind weiter reichende Einschränkungen für den Wassersport abzusehen. Die derzeit befahrbaren Bereiche sind in der Karte als schraffiert ausgewiesen. Herzlichen Dank für eine entsprechende Beachtung!
Bei Fragen oder Anregungen bitte beim Vorstand des RYC e.V. melden (E-Mail: ryc@rued-yc.de)